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Blausteiner Strom (Grundversorgung und Ersatzversorgung)

Allgemeines zur Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom

Die Stadtwerke Blaustein GmbH stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 08.11.2006 Strom zu folgenden Tarifen für die Grundversorgung und Ersatzversorgung zur Verfügung. Diese Tarife sowie die StromGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages.

Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de.

Preise Blausteiner Strom (Grundversorgung) ab 1. Januar 2023

Tarifpreise für Kunden ohne Leistungsmessung.
(Die Preise der Ersatzversorgung sind dem oben dargestellten PDF zu entnehmen.)

1. Eintarifmessung

Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWhPreise bis 31. Dezember 2022
brutto / netto
Preise ab 1. Januar 2023
brutto / netto
Arbeitspreis in Cent/kWh 31,539 / 26,503 59,256 / 49,795
Grundpreis in Euro/Jahr 124,00 / 104,20 127,00 / 106,72

Im Nettopreis sind enthalten:

Umlagen, Abgaben und SteuernPreise bis 31. Dezember 2022
netto
Preise ab 1. Januar 2023
netto
Stromsteuer 2,050 Cent/kWh 2,050 Cent/kWh
Konzessionsabgabe 1,320 Cent/kWh 1,320 Cent/kWh
KWKG-Umlage 0,378 Cent/kWh 0,357 Cent/kWh
Umlage nach §19 StromNEV 0,437 Cent/kWh 0,417 Cent/kWh
Offshore-Netzumlage 0,419 Cent/kWh 0,591 Cent/kWh
Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV 0,003 Cent/kWh 0,000 Cent/kWh
Entgelte des NetzbetreibersPreise bis 31. Dezember 2022
netto
Preise ab 1. Januar 2023
netto
Arbeitspreis Netznutzung 5,070 Cent/kWh 5,900 Cent/kWh
Grundpreis Netznutzung 87,60 Euro/Jahr 87,60 Euro/Jahr
Messstellenbetrieb 11,50 Euro/Jahr 11,50 Euro/Jahr

Die Entgelte des Netzbetreibers können je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, können variieren.

Preisanteil der Stadtwerke Blaustein (Beschaffung, Vertrieb, Marge)

Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers

 

Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWhPreise bis 31. Dezember 2022
netto
Preise ab 1. Januar 2023
netto
Arbeitspreis 16,826 Cent/kWh 39,160 Cent/kWh
Grundpreis 5,10 Euro/Jahr 7,62 Euro/Jahr

2. Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung

Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWhPreise bis 31. Dezember 2022
brutto / netto
Preise ab 1. Januar 2023
brutto / netto
Arbeitspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh 32,157 / 27,023 59,875 / 50,315
Arbeitspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh 25,779 / 21,663 53,496 / 44,955
Grundpreis in Euro/Jahr 133,52 / 112,20 136,52 / 114,72

Im Nettopreis sind enthalten:

Umlagen, Abgaben und SteuernPreise bis 31. Dezember 2022
netto
Preise ab 1. Januar 2023
netto
Stromsteuer 2,050 Cent/kWh 2,050 Cent/kWh
Konzessionsabgabe HT 1,320 Cent/kWh 1,320 Cent/kWh
Konzessionsabgabe NT 0,610 Cent/kWh 0,610 Cent/kWh
KWKG-Umlage 0,378 Cent/kWh 0,357 Cent/kWh
Umlage nach §19 StromNEV 0,437 Cent/kWh 0,417 Cent/kWh
Offshore-Netzumlage 0,419 Cent/kWh 0,591 Cent/kWh
Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV 0,003 Cent/kWh 0,000 Cent/kWh
Entgelte des NetzbetreibersPreise bis 31. Dezember 2022
netto
Preise ab 1. Januar 2023
netto
Arbeitspreis Netznutzung 5,070 Cent/kWh 5,900 Cent/kWh
Grundpreis Netznutzung 87,60 Euro/Jahr 87,60 Euro/Jahr
Messstellenbetrieb 19,50 Euro/Jahr 19,50 Euro/Jahr

Die Entgelte des Netzbetreibers können je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, können variieren. Bei den Werten ab Januar 2023 handelt es sich um vorläufige Netzentgelte, diese können sich zum 1. Januar 2023 nochmals ändern.

Preisanteil der Stadtwerke Blaustein (Beschaffung, Vertrieb, Marge)

Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers

 

Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWhPreise bis 31. Dezember 2022
netto
Preise ab 1. Januar 2023
netto
Arbeitspreis HT 17,346 Cent/kWh 39,680 Cent/kWh
Arbeitspreis NT 12,696 Cent/kWh 35,030 Cent/kWh
Grundpreis 5,10 Euro/Jahr 7,62 Euro/Jahr

3. Messentgelt moderne Messeinrichtungen

Entgelt Messstellenbetrieb je MesseinrichtungEuro/Jahr
brutto / netto
Moderne Messeinrichtung 19,99 / 16,80

4. Messentgelt intelligentes Messsystem

Im Falle des Einbaus eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes sind die unten genannten Messentgelte zu tragen. Die oben aufgeführten Grundpreise für konventionelle Zähler oder moderne Messeinrichtungen entfallen somit.

Die Entgelte des Messstellenbetreibers sind unter www.ulm-netze.de aufgeführt.

 

Jahresstromverbrauch kWh/JahrEuro/Jahr
brutto / netto
6.000 bis 10.000 kWh 100,00 / 84,03
10.001 bis 20.000 kWh 130,00 / 109,24
20.001 bis 50.000 kWh 170,00 / 142,86
50.001 bis 100.000 kWh 200,00 / 168,07

5. Information zur Konzessionsabgabe

(a) Innerhalb der NiedertarifzeitNetto
  0,610 Cent/kWh
(b) Außerhalbder NiedertarifzeitNetto
In Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,320 Cent/kWh

Die Höhe der Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) variiert je nach Gemeinde. Hier ist der Maximal-Wert genannt. Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang.

6. Verrechnungspreis für sonstige Geräte

GerätEuro/Jahr
brutto / netto
Stromwandlersatz 35,70 / 30,00

Alle grundversorgten Stromkunden in diesem Tarif werden bei Preisänderungen zusätzlich per Post informiert und haben dann das Recht den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Wenn Sie mit der mitgeteilten Anpassung der Ergänzenden Bedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, den Grundversorgungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Lieferanten durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.