Blausteiner Strom (Grundversorgung und Ersatzversorgung)
Allgemeines zur Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom
Die Stadtwerke Blaustein GmbH stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 08.11.2006 Strom zu folgenden Tarifen für die Grundversorgung und Ersatzversorgung zur Verfügung. Diese Tarife sowie die StromGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile des Versorgungsvertrages.
Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de.
Preisblätter Blausteiner Strom (Ersatzversorgung)
- Preisblatt Strom Ersatzversorgung ab 1. Juni 2023 pdf 187 KB
- Preisblatt Strom Ersatzversorgung ab 15. März 2023 pdf 119 KB
- Preisblatt Strom Ersatzversorgung ab 15. Januar 2023 pdf 96 KB
- Preisblatt Strom Ersatzversorgung ab 1. Januar 2023 pdf 104 KB
- Preisblatt Strom Ersatzversorgung ab 1. Dezember 2022 pdf 570 KB
Preisblätter Blausteiner Strom (Grundversorgung)
- Preisblatt Strom Grundversorgung ab 1. Januar 2024 pdf 592 KB
- Preisblatt Strom Grundversorgung ab 1. August 2023 pdf 321 KB
- Preisblatt Strom Grundversorgung ab 1. Januar 2023 pdf 102 KB
- Ergänzende Bedingungen Preisblatt pdf 570 KB
- Ergänzende Bedingungen Strom Grundversorgungsverordnung pdf 510 KB
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen Grundversorgung Strom pdf 85 KB
Preise Blausteiner Strom (Grundversorgung) ab 1. Januar 2024
Tarifpreise für Kunden ohne Leistungsmessung.
(Die Preise der Ersatzversorgung sind dem oben dargestellten PDF zu entnehmen.)
1. Eintarifmessung
Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh | Preise bis 31. Dezember 2023 brutto / netto | Preise ab 1. Januar 2024 brutto / netto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 56,996 / 47,896 | 42,290 / 35,538 |
Grundpreis in Euro/Jahr | 127,00 / 106,72 | 127,00 / 106,72 |
Im Nettopreis sind enthalten:
Umlagen, Abgaben und Steuern | Preise bis 31. Dezember 2023 netto | Preise ab 1. Januar 2024 netto |
Stromsteuer | 2,050 Cent/kWh | 2,050 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe | 1,320 Cent/kWh | 1,320 Cent/kWh |
KWKG-Umlage | 0,357 Cent/kWh | 0,275 Cent/kWh |
Umlage nach §19 StromNEV | 0,417 Cent/kWh | 0,403 Cent/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,591 Cent/kWh | 0,656 Cent/kWh |
Entgelte des Netzbetreibers | Preise bis 31. Dezember 2023 netto | Preise ab 1. Januar 2024 netto |
Arbeitspreis Netznutzung | 5,900 Cent/kWh | 7,070 Cent/kWh |
Grundpreis Netznutzung | 87,60 Euro/Jahr | 87,60 Euro/Jahr |
Messstellenbetrieb | 11,50 Euro/Jahr | 11,50 Euro/Jahr |
Die Entgelte des Netzbetreibers können je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, variieren. Bei den Werten ab Januar 2024 handelt es sich um vorläufige Netzentgelte, diese können sich zum 1. Januar 2024 nochmals ändern.
Die Höhe der Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) variiert je nach Gemeinde. Hier ist der Maximal-Wert genannt.
Preisanteil der Stadtwerke Blaustein (Beschaffung, Vertrieb, Marge)
Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers
Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh | Preise bis 31. Dezember 2023 netto | Preise ab 1. Januar 2024 netto |
Arbeitspreis | 37,261 Cent/kWh | 23,764 Cent/kWh |
Grundpreis | 7,62 Euro/Jahr | 7,62 Euro/Jahr |
2. Zweitarifmessung mit Schwachlastregelung
Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh | Preise bis 31. Dezember 2023 brutto / netto | Preise ab 1. Januar 2024 brutto / netto |
Arbeitspreis Hochtarif (HT) in Cent/kWh | 57,615 / 48,416 | 42,909 / 36,058 |
Arbeitspreis Niedertarif (NT) in Cent/kWh | 51,237 / 43,056 | 36,531 / 30,698 |
Grundpreis in Euro/Jahr | 136,52 / 114,72 | 136,52 / 114,72 |
Im Nettopreis sind enthalten:
Umlagen, Abgaben und Steuern | Preise bis 31. Dezember 2023 netto | Preise ab 1. Januar 2024 netto |
Stromsteuer | 2,050 Cent/kWh | 2,050 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe HT | 1,320 Cent/kWh | 1,320 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe NT | 0,610 Cent/kWh | 0,610 Cent/kWh |
KWKG-Umlage | 0,357 Cent/kWh | 0,275 Cent/kWh |
Umlage nach §19 StromNEV | 0,417 Cent/kWh | 0,403 Cent/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,591 Cent/kWh | 0,656 Cent/kWh |
Entgelte des Netzbetreibers | Preise bis 31. Dezember 2023 netto | Preise ab 1. Januar 2024 netto |
Arbeitspreis Netznutzung | 5,900 Cent/kWh | 7,070 Cent/kWh |
Grundpreis Netznutzung | 87,60 Euro/Jahr | 87,60 Euro/Jahr |
Messstellenbetrieb | 19,50 Euro/Jahr | 19,50 Euro/Jahr |
Die Entgelte des Netzbetreibers können je nach Heizungsart, eingebauter Messung oder technischer Hintergründe, variieren. Bei den Werten ab Januar 2024 handelt es sich um vorläufige Netzentgelte, diese können sich zum 1. Januar 2024 nochmals ändern.
Die Höhe der Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) variiert je nach Gemeinde. Hier ist der Maximal-Wert genannt.
Preisanteil der Stadtwerke Blaustein (Beschaffung, Vertrieb, Marge)
Nettopreis ohne Umlagen, Abgaben, Steuern und Entgelte des Netzbetreibers
Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh | Preise bis 31. Dezember 2023 netto | Preise ab 1. Januar 2024 netto |
Arbeitspreis HT | 37,781 Cent/kWh | 24,284 Cent/kWh |
Arbeitspreis NT | 33,131 Cent/kWh | 19,634 Cent/kWh |
Grundpreis | 7,62 Euro/Jahr | 7,62 Euro/Jahr |
3. Messentgelt moderne Messeinrichtungen
Entgelt Messstellenbetrieb je Messeinrichtung | Euro/Jahr brutto / netto |
Moderne Messeinrichtung | 19,99 / 16,80 |
4. Messentgelt intelligentes Messsystem
Im Falle des Einbaus eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes sind die unten genannten Messentgelte zu tragen. Die oben aufgeführten Grundpreise für konventionelle Zähler oder moderne Messeinrichtungen entfallen somit.
Die Entgelte des Messstellenbetreibers sind unter www.ulm-netze.de aufgeführt.
Jahresstromverbrauch kWh/Jahr | Euro/Jahr brutto / netto |
6.000 bis 10.000 kWh | 20,00 / 16,81 |
10.001 bis 20.000 kWh | 50,00 / 42,02 |
20.001 bis 50.000 kWh | 90,00 / 75,63 |
50.001 bis 100.000 kWh | 120,00 / 100,84 |
5. Information zur Konzessionsabgabe
(a) Innerhalb der Niedertarifzeit | Netto |
0,610 Cent/kWh | |
(b) Außerhalbder Niedertarifzeit | Netto |
In Gemeinden bis 25.000 Einwohner | 1,320 Cent/kWh |
Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang.
6. Verrechnungspreis für sonstige Geräte
Gerät | Euro/Jahr brutto / netto |
Stromwandlersatz | 35,70 / 30,00 |
Alle grundversorgten Stromkunden in diesem Tarif werden über die Preisanpassung nach §5 Abs. 2 Satz 2 StromGVV zusätzlich per Post informiert. Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Wenn Sie mit der mitgeteilten Anpassung der Ergänzenden Bedingungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, den Grundversorgungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Lieferanten durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf drei Stellen hinter dem Komma gerundet.