An- und Abmeldung zur Belieferung mit Strom
Bundesnetzagentur ändert Regelungen: An- und Abmeldungen zur Strombelieferung sind nur noch in die Zukunft möglich.
Bei Auszug oder Einzug in eine Immobilie hatten Stromkunden bisher 6 Wochen Zeit sich beim Energieversorger (rückwirkend) ab- oder anzumelden. Ab 6. Juni 2025 entfällt diese Möglichkeit zur rückwirkenden An- oder Abmeldung bei Strom. Aktuell kommt es bei der Bearbeitung von Kundenanliegen zu Verzögerungen. Wir bitten um Verständnis.
Rechtliche Änderungen durch die Bundesnetzagentur:
Mit den rechtlichen Änderungen im Kundenummeldeprozess können An- und Abmeldungen zur Strombelieferung ab 6. Juni 2025 nur noch in die Zukunft erfolgen.
Energieversorger informieren: Spätestens 14 Tage vor Einzug oder Auszug
Um einen reibungslosen Ablauf der An- und Abmeldung zu gewährleisten, sollten Kunden Ihren Energieversorger rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Einzug oder Auszug informieren.
Dies stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen auftreten. Damit ist auch gewährleistet, dass durch eine verspätete Umzugsmeldung keine Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die der Kunde nicht verursacht hat.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:

- Das ändert sich ab 6. Juni 2025: Die An- und Abmeldung zur Strombelieferung ist nur noch in die Zukunft möglich.
- Bei Umzug: Melden Sie sich spätestens 14 Tage vorher bei Ihrem Energieversorger.
- Zählerstand melden: Übermitteln Sie den Zählerstand direkt am Tag der Wohnungsübergabe.